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Mag. Kathrin Broz
kathrin.broz@kb-steuerberatung.at

Tel: 01 / 522 78 30
Mobil: 0676 / 47 47 696



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Steuerliche Erleichterungen als rasche und unbürokratische Hilfe

Sofern glaubhaft gemacht werden kann, dass Liquiditätsengpässe beim Unternehmen auf Corona zurückzuführen sind, können steuerliche Erleichterungen durch die Herabsetzung von Vorauszahlungen, Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen, Zahlungserleichterungen (durch Stundung oder Ratenzahlung) sowie die Nichtfestsetzung bzw. Herabsetzung von Säumniszuschlägen beantragt werden. Für das kombinierte Antragsformular sowie weitere Informationen siehe https://www.bmf.gv.at/public/informationen/coronavirus-hilfe.html.

Weitere in Frage kommende (allerdings noch nicht verlautbarte) steuerliche Hilfestellungen können in der Aussetzung bzw. Unterbrechung von Betriebsprüfungen liegen wie auch in Erleichterungen im Falle von Fristversäumnissen durch Steuerpflichtige.
 




 

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